Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Seesternchen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Unternehmens „Schwimmschule Seesternchen“, Inhaberin Petra Hermanns, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
2. Leistungsumfang, Preisverzeichnis
Umfang und Art der vom Veranstalter angebotenen Leistungen einschließlich der Kursgebühren sind auf der Webseite www.schwimmschuleseesternchen.de veröffentlicht. Werden individuell keine abweichenden Leistungen und Gebühren vereinbart, gilt im Zweifel das auf der Webseite bekannt gemachte.
3. Zustandekommen des Vertrages, Widerruf
Der Kunde erhält vom Veranstalter auf Anfrage ein Leistungsangebot, das die Termine und Art und Umfang der Leistungserbringung und die Gebühren beinhaltet. Das Angebot ist für Veranstalter unverbindlich und gilt als Aufforderung an den Kunden, eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete verbindliche Erklärung gegenüber Veranstalter abzugeben. Gibt der Kunde eine solche Erklärung ab, ist der Kunde an diese Erklärung eine Woche gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Vertragserklärung des Kunden ausdrücklich annimmt.
Ist eine Probestunde Inhalt des Leistungsangebots, so kann der Kunde seine Vertragserklärung bis zum dritten Tag nach Durchführung der Probestunde widerrufen, wenn er nicht ausdrücklich erklärt, am Vertrag festhalten zu wollen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ansonsten kein Widerrufsrecht nach den allgemeinen Vorschriften besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
4. Zahlung der Kursgebühr
Die Kursgebühr ist nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig, wenn der Veranstalter nicht ein abweichendes Zahlungsziel in der Rechnung angibt. Zahlungen sind unbar auf das vom Veranstalter in der Rechnung bezeichnete Konto zu leisten. Für den Eintritt und die Folgen des Verzugs gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
5. Gesundheitliche Voraussetzungen, Schwimmtauglichkeitsbescheinigung
Dem Kunden ist bekannt, dass eine Teilnahme an den Angeboten des Veranstalters voraussetzt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die die Teilnahme an einem Schwimmunterricht nur eingeschränkt oder gar nicht zulassen. Eine Teilnahme ist ebenfalls nicht möglich, wenn der Teilnehmer über Erkrankungen verfügt, die die übrigen Kursteilnehmer oder Mitarbeiter vom Veranstalter gefährden können. Insbesondere ist die Teilnahme nicht möglich, wenn der Teilnehmer an einer ansteckenden Krankheit leidet oder offene Wunden besitzt.
Vor Beginn der Veranstaltung ist durch den Kunden eine vom Sorgeberechtigten auf einem von Veranstalter bereit gestellten Muster ausgestellte Schwimmtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen, in der verbindlich erklärt wird, dass gesundheitliche Einschränkungen im Sinne von Satz 1 bis 3 nicht vorliegen.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn eine Schwimmtauglichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt wird, ein hinreichender Verdacht besteht, dass Angaben in der Schwimmtauglichkeitsbescheinigung nicht der Wahrheit entsprechen oder Anzeichen für gesundheitliche Einschränkungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 bestehen. Es gilt in diesen Fällen Nummer 7 der AGB entsprechend.
6. Störung der Leistung
Ist aus Gründen, die Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie z.B. Schließung der Schwimmbäder durch den Betreiber wegen technischer Störungen, behördliche Verbote oder behördliche Auflagen, die Erbringung der Leistung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand oder nur teilweise möglich, so ist Veranstalter von seiner Leistungspflicht befreit. Der Veranstalter ist berechtigt, Kunden eine dem vereinbarten Umfang entsprechende Ersatzleistung anzubieten. Erfolgt ein solches Angebot nicht, oder ist dem Kunden die Annahme der Ersatzleistung nicht möglich, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Gegenleistung. Kursgebühren sind, ggf. anteilig, zu erstatten.
7. Fernbleiben oder Erkrankung des Teilnehmers
Bleibt der Teilnehmer der Veranstaltung – egal aus welchen Gründen – fern, oder wird er von der Veranstaltung aus Gründen, die in seiner Person oder der Person des Kunden liegen, ausgeschlossen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühren.
Bei unvorhergesehenen Erkrankungen oder körperlichen Beeinträchtigungen des Teilnehmers, die erst nach Vertragsschluss auftreten, länger als vier Wochen andauern und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, kann der Veranstalter dem Kunden die Möglichkeit einräumen, die Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt wahrzunehmen oder eine Ersatzperson zu benennen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung vom Veranstalter, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
8. Bade- und Benutzerordnung, Hygienevorschriften, Hausrecht
Die anliegenden Bade- und Benutzerordnung ist Bestandteil des Vertrages und vom Teilnehmer, dem Kunden und von Dritten, die sich auf Veranlassung von Teilnehmer oder Kunden am Veranstaltungsort aufhalten, einzuhalten. Gleiches gilt für behördliche oder örtliche Verhaltens- und Hygienevorschriften oder -auflagen, insbesondere solche zur Pandemiebekämpfung.
Am Veranstaltungsort übt der Veranstalter bzw. seine Mitarbeiter das Hausrecht aus. Die genannten Personen sind berechtigt, Personen, die die vorgenannten Vorschriften nicht einhalten oder die Veranstaltung stören, aus den Räumlichkeiten zu verweisen.
9. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt, speichert und verarbeitet Daten des Kunden elektronisch. Die Daten werden ausdrücklich nur zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Leistungserbringung erforderliche ist. Die Daten werden spätestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Erfüllung aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gelöscht.
Der Kunde stimmt einer Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten im vorgenannten Umfang zu.
Berlin, den 02.02.2022